Verbändevereinbarungen
In Zeiten der Energiewende, fortschreitenden Digitalisierung und verstärkten Sektorkopplung wird die Bedeutung von vernetzter und interdisziplinärer Zusammenarbeit immer größer. Um das Ziel, Deutschland bis 2045 zu einem klimaneutralen Land zu entwickeln, zu erreichen, ist die Kooperation aller am Klimaschutz beteiligten Handwerksbranchen unerlässlich.
Zur Unterstützung von Elektrohandwerksbetrieben bei der interdisziplinären Zusammenarbeit – beispielsweise bei der Errichtung von Photovoltaiksystemen oder der Installation von Wärmepumpen – hat die Organisation des Elektrohandwerks bereits diverse Verbändeabkommen und Kooperationen initiiert.
Der Klimaschutz und die schrittweise Reduzierung des C02-Ausstoßes gehören zu den drängendsten Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Die Gebäudetechnik nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Insbesondere die Förderung regenerativer Energien bei der integrativen Gebäudetechnik ist zentrales Anliegen der unterzeichnenden Verbände.
Der Landesinnungsverband der Elektrohandwerke M-V, der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks M-V sowie der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik M-V sind der festen Überzeugung, dass die Kompetenzen der drei Gewerke gefordert sind, um die bundes- und landespolitischen Klimaziele im Bereich der Gebäudetechnik zu erreichen und die CO2-neutrale Energie- und Wärmeversorgung im Gebäudebereich ganzheitlich im Sinne der Kunden sowie der Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Gerade im Bereich dieser gewerkübergreifenden Zielsetzungen soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verbände künftig die Regel werden. Gegenseitigen Informationen, Förderung von Betriebskooperationen, gemeinsame Schulungen und Veranstaltungen sowie die Bereitschaft zur gemeinschaftlichen Erarbeitung zukunftsfähiger Lösungen kommen dabei höchste Priorität zu.
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Gemeinsame Verbändeerklärung
Verbändevereinbarung ZVEH-ZVSHK
Mit der Überarbeitung der bestehenden 7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis haben die Elektro- sowie die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich gemacht und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden.
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Gemeinsame Verbändeerklärung
Verbändevereinbarung
Autorisierte Schulungsstätten zwischen ZVEH und ZVSHK
Verbändevereinbarung ZVEH-BIV Kälte-Klima Handwerk
Mit der Überarbeitung der bestehenden § 7a-Verbändevereinbarung haben der ZVEH und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich gemacht und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit für das Kälteanlagenbauerhandwerk, am TREI-Verfahren teilzunehmen.
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Gemeinsame Verbändeerklärung
Branchenvereinbarung mit ZVEH-BG ETEM und ZVDH-BG BAU
Diese Vereinbarung beschreibt Anforderungen an die Betriebe des ZVEH und des ZVDH um Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu minimieren, beziehungsweise auszuschließen. In einer Arbeitsanweisung werden elektrotechnische Arbeiten beschrieben, die von einer entsprechenden elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden können, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.
Zum Download:
Gemeinsame Verbändevereinbarung
Muster BA Gerüstnutzung
Muster Arbeitsanweisung