Neue Förderrichtlinie federt Belastungen aus Gebäudeenergiegesetz ab.

Neue Themenseite: BEG: Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude

Titelbild zum News-Artikel Neue Themenseite: BEG: Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude

17.01.2024

Hinweis: Es gelten ausschließlich die im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderbedingungen.

Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird der Austausch des Wärmeerzeugers für den Kunden deutlich aufwendiger im Vergleich zu einem einfachen Kesseltausch. Es ist erklärter Wille der Politik auf EU- und Bundesebene, den Heizungssektor zu dekarbonisieren. Das bedeutet, dass auf fossile Energieträger mittelfristig verzichtet werden soll. Konkret heißt das zum Beispiel Wärmepumpe statt Ölkessel. Diese „neuen“ Techniken erfüllen die CO2-Ziele und versprechen im Vergleich zu den stetig teurer werdenden herkömmlichen Energieträgern relativ stabile Wärmepreise. Sie sind aber in der Investition deutlich teurer als die bisherige Technik.

Mit Erstellung des GEG wurde das Versprechen abgeben, diese Mehrkosten für den Kunden finanziell abzufedern. Dieses Versprechen wurde in Form der zum 1.1.24 überarbeiteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) im Bereich Einzelmaßnahmen wie Kesseltausch oder Gebäudedämmung umgesetzt.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat die relevanten Informationen in einer Themenseite zusammengefasst. Diese findet man unter: https://www.zvshk.de/beg/.

Der Fachverband SHK MV wird in den nächsten Monaten verschiedene Schulungsangebote zum Thema unterbreiten. Ein regelmäßiger Blick in unseren Schulungskalender lohnt sich!

Quelle: www.zvshk.de/beg/