Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Bundestagsbeschluss vom 8.9.2023 zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
08.09.2023
Mecklenburg-Vorpommern, 8. September 2023 – Das Fachhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit gemischten Gefühlen die heute im Bundestag verabschiedete Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Kenntnis. Während die Veränderungen in diesem Gesetz im Hinblick auf den Klimaschutz dringend notwendig waren, hätten sie deutlich schneller und in der Sache ausgereifter umgesetzt werden können.
Die Novellierung des GEG ist jedoch ein wichtiger Schritt, um die steigende Verunsicherung der Bevölkerung zu überwinden und die Modernisierungsdynamik zu fördern. Allerdings sind einige Energieeffizienzaspekte in dem Gesetz nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Positiv zu bewerten ist, dass das Gesetz den Immobilienbesitzern Technologieoffenheit ermöglicht und nicht ausschließlich auf eine Monostruktur mit der Wärmepumpentechnologie setzt. Die Nutzung regionaler Holzenergiepotenziale und die gesamte Palette erneuerbarer Energien sind im neuen GEG möglich.
Marco Hanke, Landesinnungsmeister des Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikhandwerks Mecklenburg-Vorpommern, weist darauf hin:
„Durch die Vielfalt bei dem Gebäudebestand und den individuellen Wünschen der Kunden, ist die ,Findung‘ für die jeweilige beste Lösung zur Gebäude- und Heizungssanierung - unter Beachtung des GEG - sehr viel komplexer und aufwendiger geworden. Entsprechende Beratung und Expertise nehmen jetzt eine deutlich gewichtigere Rolle ein. Hausbesitzer, Heizungsbetreiber und Kunden sollten hier verstärkt auf die Kompetenz des SHK-Fachhandwerks setzen und entsprechende Beratungszeit einplanen, um eine für alle Seiten zufriedenstellende, also möglichst effiziente und nachhaltige Modernisierung der Wärmeversorgung zu erhalten.“
Für anstehende Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wärmeversorgung ist zudem entscheidend, wie die zukünftige Förderkulisse gestaltet ist. Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch könnte sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ausbremsen und sollte auf mindestens 45.000 Euro angehoben werden. Überdies müsste die Antragsbürokratie abgebaut werden, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden, um einen Stillstand im Markt zu verhindern.
Eine Grundlage bildet hier das Wärmeplanungsgesetz, welches nun schnellstmöglich und zielführend umgesetzt werden sollte. Denn kommunale Wärmeplanungen dürfen am Ende nicht den individuellen Modernisierungswillen ausbremsen oder gar blockieren.
Der Fachverband SHK MV wird sich weiterhin aktiv für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen und hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern, um die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.