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Antrags- und Bewilligungspause für KTF- Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben

Titelbild zum News-Artikel Antrags- und Bewilligungspause für KTF- Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben

31.01.2024

Das BMWK hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:

  1. Nationale Klimaschutzinitiative
  2. Beratung Energieeffizienz
  3. Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  4. Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur
  5. Aufbauprogramm Wärmepumpe
  6. Serielle Sanierung
  7. Transformation Wärmenetze
  8. Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  9. Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  10. Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  11. DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
  12. Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
  13. Wasserstoff
  14. Dekarbonisierung der Industrie
  15. Mikroelektronik für die Digitalisierung
  16. Klimaneutrales Schiff
  17. Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.

Quelle: ZVSHK