Seminar Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde gem § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 Kategorie I und Kategorie II (4)
2025
Beschreibung
Das Interesse und der Einsatz von Wärmepumpen und Klimaanlagen steigen weiterhin an. Wer Wärmepumpen (Split- oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instandhalten will, muss gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen.
Wir bieten Ihnen ein 4-tägiges Seminar mit Prüfung zur Erlangung der gesetzlichen Sachkundebescheinigung an. Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und Einreichung der geforderten Nachweise, erhalten Sie ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung), welches beispielsweise die persönliche Qualifikation zum Arbeiten an Kältemittelkreisläufen, sowie die Voraussetzung zum Bezug von Kältekomponenten vom Fachgroßhandel als auch die Voraussetzung zur Firmenzertifizierung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt beinhaltet.
Zielgruppe: Ingenieure, Meister, Techniker sowie Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus dem SHK-Bereich. Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) muss jeder, der Wärmepumpen (Split oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instand halten will, gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen.
Zulassungsvoraussetzung zur Seminaranmeldung:
• Personen mit Berufsabschluss: Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallateur/in, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in, Ofen- und Luftheizungsbauer/in, Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in, Mechatroniker/in für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer/in, Elektroinstallateur/in, Elektromaschinenbauer/in, Elektroniker/in (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik), Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Mechatroniker/in, Metallbauer/in oder die eine Eintragung in die Handwerksrolle der vorgenannten Berufe haben. Bitte reichen Sie Ihren Nachweis (Meister oder Facharbeiter) vor Schulungsbeginn ein.
• Bescheinigung Berufserfahrung: Es ist eine Bescheinigung über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung (schriftlicher Nachweis durch den Arbeitgeber) einzureichen (siehe Anlage)
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
Datum und Uhrzeit
Teilnahmegebühren
Anmeldestatus
Anmeldung möglich bis 6. Mai 2025 12:00